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Mieterhöhungserklärung leichter nachprüfbar

Wer von einer Mieterhöhungserklärung auf der Grundlage des Berliner Mietspiegels (jetzt 2019) betroffen ist, hat es jetzt ein Stück leichter, deren Berechtigung inhaltlich zu prüfen.  Der Mieterrat hat gemeinsam mit degewo ein Muster für eine detaillierte Erläuterung der Spanneneinordnung bei Mieterhöhungen  entwickelt. Dieses Muster folgt unmittelbar der Systematik in Abschnitt 11 des Mietspiegels. Allerdings muss diese detaillierte Erläuterung …

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Mieterrat verabschiedet Arbeitsprogramm 2018 /2019

Der Mieterrat degewo hat in einer Klausurtagung im März 2018 die Ergebnisse seiner Arbeit in 2017 bewertet und die Schwerpunkte für die nächsten Monate festgelegt. Viele Ziele konnten erreicht werden, eine Reihe von Themen werden uns aber weiterhin beschäftigen, neue Vorhaben sind hinzugekommen. Wir wollen u.a. Im April wurde das Arbeitsprogramm 2018 /2019 verabschiedet. 

Mieterhöhungserklärungen werden (etwas) verständlicher

Mieterhöhungserklärungen auf der Grundlage des Berliner Mietspiegels 2017 werden häufig auch mit „Zuschlägen für die Spanneneinordnung“ begründet, weil nach Auffassung degewo bestimmte „werterhöhende Merkmale“ vorliegen. Bis jetzt wurden diese Zuschläge im Anschreiben aber in keiner Weise näher erläutert, obwohl sie häufig einen Großteil des Mieterhöhungsbetrages ausmachen. Es kann sich für den Mieter also lohnen, die Rechtmäßigkeit dieser …

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Der Mieterrat fragt nach ­– Mietenanpassungen aufgrund der Kooperationsvereinbarung

Die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“, die Berliner Senat und die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins ­ – darunter auch degewo ­ –­ im April 2017 geschlossen haben, sieht für ab dem 1. Januar 2017 ausgesprochene Mieterhöhungen unter bestimmten Bedingungen eine rückwirkende Reduzierung vor – wir haben berichtet. Der Mieterrat wollten von degewo wissen, wie dies in …

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Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ – Was bedeutet das für Mieterhöhungen?

Der Berliner Senat hat mit den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins ­ – darunter auch degewo ­ –­ am 5. April 2017 eine Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ geschlossen. Für Mieterhöhungen regelt diese Kooperationsvereinbarung im Wesentlichen Folgendes:  Diese Regelungen gelten: a)      für Mieterhöhungserklärungen, die ab 01. Januar 2017 ausgesprochen wurden bzw. werden, b)      für Mieterhöhungserklärungen, die ab dem 01. Januar 2017 wirksame …

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