Der Mieterrat fragt nach ­– Mietenanpassungen aufgrund der Kooperationsvereinbarung

Der Mieterrat wollten von degewo wissen, wie dies in der Praxis umgesetzt wurde:

Im Bestand der degewo waren ca. 6.430 Mietverträge von der Regelung in Ziff. 7.2 der Kooperationsvereinbarung erfasst. Die betroffenen Mieter wurden von degewo im April und – sofern sie sich darauf nicht gemeldet hatten ‑ ein weiters mal im Juni 2017 angeschrieben.

Einen Antrag auf rückwirkende Anpassung der Miete haben daraufhin ca. 4.780 Mieter gestellt. Von der Möglichkeit, eine rückwirkende Reduzierung der Mieterhöhungen zu erwirken, haben also nur ca. 74 % der grundsätzlich Berechtigten Gebrauch gemacht.

Es mag unterschiedliche Gründe geben, warum die Anpassungsmöglichkeit aus der Kooperationsvereinbarung von ca. einem Viertel der Berechtigten nicht in Anspruch genommen wurde – z. T. bestehen aus sozialen Gründen noch wirksamere Reduzierungsmöglichkeiten der Miete. Aus Sicht des Mieterrates degewo wäre es aber sinnvoller und sozialer gewesen, in der Kooperationsvereinbarung für die betroffenen Mietverträge eine automatische Anpassung durch die Wohnungsbaugesellschaften vorzusehen, ohne dem bürokratischen Antragserfordernis.