Wer von einer Mieterhöhungserklärung auf der Grundlage des Berliner Mietspiegels (jetzt 2019) betroffen ist, hat es jetzt ein Stück leichter, deren Berechtigung inhaltlich zu prüfen.
Der Mieterrat hat gemeinsam mit degewo ein Muster für eine detaillierte Erläuterung der Spanneneinordnung bei Mieterhöhungen entwickelt. Dieses Muster folgt unmittelbar der Systematik in Abschnitt 11 des Mietspiegels.
Allerdings muss diese detaillierte Erläuterung aktiv bei degewo angefordert werden, sie wird der Miererhöhungserklärung leider noch nicht automatisch beigefügt. Da bleibt der Mieterrat weiter am Ball …