Auswirkungen der neuen Grundsteuer auf die Mieterschaft der degewo

Anfrage des Mieterrats

Sehr geehrte Frau Baba-Kleinhans,
Sehr geehrte Frau Märtner,

der Mieterrat der degewo griff auf seiner letzten Sitzung die, auch breit in der Öffentlichkeit diskutierte, Frage der zu erwartenden Auswirkungen der neuen Grundsteuerbescheide für alle Mieterinnen und Mieter der degewo auf.

Die bisherige Informationspolitik hierzu ist unseres Wissens nach sehr dünn oder noch nicht erfolgt.

Daher erging der Beschluss, an die zuständigen Gremien der degewo folgende Fragen mit der Bitte um Antwort bis Donnerstag, den 17. April, oder ersatzweise, falls die Zeit bis Ostern zu kurz ist, bis Mittwoch, den 23. April, zu übermitteln:

1. Hat das landeseigene Unternehmen „degewo“ die neuen Grundsteuerbescheide erhalten?
Falls ja:

2. Wie sind die Auswirkungen der neuen Grundsteuer auf die Mieten in den einzelnen Kiezen bzw. Gebieten, wo die degewo vermietet?

3. Wird die degewo im Vergleich hohe oder sehr hohe Aufschläge komplett auf die Mietnebenkosten umschlagen?

Falls nein:
3. bis wann erwartet die degewo die Grundsteuerbescheide und wie schnell will sie ihre Mietenden dann über die Auswirkungen für ihre monatlichen Mietzahlungen in Kenntnis setzen?


Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus und beste Grüße
Ramin Rachel
Sprecher des degewo Mieterrats

Antwort der Degewo

Guten Tag Herr Rachel,

gerne beantworten wir Ihre Anfrage nachfolgend:

Frage 1:

Wir haben 98 % aller Grundsteuerbescheide erhalten. Die übrigen Bescheide erhalten wir je nach Bearbeitungszeit der Finanzamtsmitarbeiter. Bis wann die Finanzämter die Grundsteuerbescheide vollständig übergeben, ist für uns nicht einschätzbar.

Frage 2:

Voraussichtlich wird die Grundsteuerbelastung im Konzern um ca. 20% sinken. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, ob die Grundsteuer für jedes einzelne Objekt geringer wird. Das ist nur ein Wert über den gesamten Bestand (Erhöhungen und Senkungen der Grundsteuer wurden kumuliert betrachtet).Wir können derzeit noch keine Auswirkung auf Ebene der einzelnen Kieze bzw. Gebieten mitteilen. Voraussichtlich sind höhere Belastungen bei den Einfamilienhäusern sowie in den Bezirken mit den hohen Bodenrichtwerten (wie z.B. Mitte) zu erwarten. Derzeit sind ungefähr 300 Einspruchsverfahren beim Finanzamt offen. Es ist unklar, wie lange die Bearbeitung beim Finanzamt dauert.

Frage 3: degewo wird grundsätzlich, wie vor der Grundsteuerreform, die neuen Grundsteuerkosten im Rahmen der Umlage der Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiterberechnen. Das gilt auch, sollten die Kosten aufgrund der Grundsteuerreform steigen. Senkungen werden im Gegensatz auch an die Mieter weitergegeben. Bitte Bedenken Sie, dass degewo nicht grundsätzlich Mehrbelastungen aus der Grundsteuerreform für die Mieter übernehmen kann.

Frage 4:

Den ersten Teil der Frage haben wir bereits in der Antwort zu Frage 1 gegeben. Zu Ihrer Frage der Information an die Mietenden:

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Auswirkungen der Kostenänderungen noch nicht über den Gesamtbestand transparent. Das liegt u.a. an den noch fehlenden Grundsteuerbescheiden, an den widerspruchsanhängigen Bescheiden und der Tatsache, dass bestimmte Grundsteuerbescheide neu zusammengelegt wurden. Somit ist der Vergleich Kosten bisher und Kosten neu noch nicht in Gänze möglich. Wir werden jedoch im Rahmen der diesjährigen Abrechnungserstellung mit der jeweiligen Anpassung der Vorauszahlungen prüfen, ob eine Erhöhung der kalten Vorauszahlungen aufgrund gestiegener Grundsteuerkosten notwendig ist, sofern dieser Vergleich zu diesem Zeitpunkt bereits möglich ist.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Freundliche Grüße

Claudia Märtner

Quartiersmanagement

Parlamentarische Anfrage

Hierzu passend folgende parlamentarische Anfrage – Zur PDF

Parlamentarische Anfrage
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